Monopolgüter

Monopolgüter
nach den  Klassikern spezifisch seltene Güter, wie Kunstwerke oder natürliche Ressourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind. Durch Monopolisierung eines Industriezweiges, z.B. durch Abschluss von Kartellverträgen, kann auch ein ursprünglich beliebig vermehrbares  Gut zum M. werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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